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Willkommen bei der FIU Liechtenstein
Die Stabsstelle FIU (SFIU) ist die zentrale Behörde zur Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Zudem nimmt die Stabsstelle FIU verschiedene Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Entgegennahme von Meldungen im Zusammenhang mit beschlossenen internationalen Sanktionen wahr.
Besteht der Verdacht auf Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung haben die Sorgfaltspflichtigen der SFIU umgehend Mitteilung zu erstatten (vgl. Art. 17 SPG). Die Mitteilungserstattung hat via goAML zu erfolgen. Dasselbe gilt für ISG-Meldungen, welche ebenfalls ausschliesslich via goAML einzureichen sind.
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Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit weist darauf hin, dass sämtliche Anfragen nur schriftlich entgegengenommen werden können. | |
Um eine effiziente Bearbeitung Ihrer Anfragen gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Anfragen betreffend (internationale) Sanktionen an isg.sfiu@llv.li und sämtliche anderen allgemeinen Anfragen an info.sfiu@llv.li zu richten. Weiters weist die Stabsstelle Financial Intelligence Unit darauf hin, dass fallbezogene Anfragen von Sorgfaltspflichtigen ausschliesslich über goAML entgegengenommen werden können. |